Geld, das nicht zurückgezahlt wird
Das BAFA erstattet einen Prozentsatz der förderfähigen Kosten. Ausgezahlt wird erst nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung der Rechnungen.
Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz, Lüftung, Smart Home und Heizungsoptimierung einzeln anklicken und sofort sehen, ob die Maßnahme förderfähig ist und welcher Zuschuss voraussichtlich möglich ist, inklusive iSFP-Bonus, WPB-Bonus und geförderter Baubegleitung. Damit es ganz genau wird, nehmen wir uns Ihres Falls gern auch persönlich an.
Grundlage: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) mit Technischen Mindestanforderungen, Stand 09/2026. Unverbindliche Orientierungsrechnung, siehe Haftungsausschluss.
Die Übersicht für Wohngebäude nach der Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen, Stand 09/2026.
Für Eigentümer, Banken und Finanzierungspartner: Was hinter den Förderbegriffen steckt.
Das BAFA erstattet einen Prozentsatz der förderfähigen Kosten. Ausgezahlt wird erst nach Abschluss der Arbeiten und Prüfung der Rechnungen.
Bruttokosten für Material, Einbau und notwendige Nebenarbeiten wie Gerüst oder Fensterbänke. Bei Eigenleistung zählt nur das Material, bei Vorsteuerabzug nur der Nettobetrag.
Pro Gebäude und Kalenderjahr werden höchstens 30.000 € für die erste Wohnung bezuschusst, mit Sanierungsfahrplan 60.000 €. Weitere Wohnungen erhöhen die Grenze.
Ein staatlich geförderter Plan eines Energieberaters, der die sinnvollen Schritte der Sanierung festlegt. Er verdoppelt die Höchstgrenze und bringt 5 % Bonus auf die Kosten oberhalb von 30.000 €.
Ein Haus, das energetisch zu den schlechtesten in Deutschland gehört. Für Dämmung gibt es ab dem 1. Quartal 2027 zusätzlich 5 %, sofern ein Sanierungsfahrplan vorliegt.
Ein gelisteter Energieberater plant, bestätigt Antrag und Ausführung und reicht die Nachweise ein. Bei reiner Heizungsoptimierung genügt der Fachbetrieb. Seine Kosten werden zu 50 % bezuschusst.
Der Antrag muss vor dem verbindlichen Auftrag gestellt werden. Erlaubt ist ein Vertrag mit der Bedingung „nur bei Förderzusage“. Planung und Beratung dürfen vorher erfolgen.
Über die Hausbank bis 120.000 € je Wohnung für die förderfähigen Kosten. Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € erhalten einen verbilligten Zins.
Eine Dämmung ist nur so gut wie ihre Anschlüsse. Wärmebrücken, Luftdichtheit und Feuchteschutz entscheiden, ob die Maßnahme dauerhaft funktioniert, und der Staat beteiligt sich an der Planung.
Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept, Prüfung des Lüftungsbedarfs nach DIN 1946-6 und Kontrolle auf der Baustelle, bevor verputzt oder verkleidet wird.
50 % Zuschuss auf Fachplanung und Baubegleitung (BAFA), mit eigenem Förderdeckel zusätzlich zu Ihren Maßnahmen. Alternativ 50 % Steuerermäßigung auf die Energieberaterkosten nach § 35c EStG.
Wir planen den Wärmeschutz, Ihre Fachbetriebe setzen um, und wir prüfen auf der Baustelle, ob alles richtig ausgeführt ist. Dazwischen kümmern wir uns um Antrag, Nachweise und Auszahlung der Förderung.
Gebäudeenergieberater (HWK) · Installateur- und Heizungsbauermeister · Betriebswirt (HwO) · gelisteter Energieeffizienz-Experte
Hinweis: Der Antrag wird vor Beginn der Arbeiten im BAFA-Portal gestellt. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Komplettsanierung eines Einfamilienhauses aus den 60er Jahren auf den Standard Effizienzhaus 70.
Komplettpaket: Fördermittelbegleitung mit mehreren Eigentümern, Heizlastberechnung, Heizkörperauslegung und hydraulischer Abgleich aus einer Hand.
Großes Gästehaus im Münsterland: hydraulischer Abgleich trotz Einrohrheizung, eine Aufgabe, an der viele scheitern.
Energetische Sanierungsplanung beim Umbau einer Sporthalle in Dortmund, einschließlich Unterlagen für die Finanzierung.
| Wohneinheit | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. WE | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. WE | je 15.000 € | je 30.000 € |
| ab 7. WE | je 8.000 € | je 15.000 € |
Pro Gebäude und Kalenderjahr, gemeinsam für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Ergänzungskredit bis 120.000 € je WE.
| Komponente | Satz | gilt für |
|---|---|---|
| Grundförderung | 15 % | alle Maßnahmen |
| iSFP-Bonus (über Deckel ohne iSFP, ab 30.000 €) | +5 % | alle Maßnahmen |
| WPB-Bonus ab Q1 2027 | +5 % | nur Dämmung |
| Staubabscheider Biomasseheizung | 50 % | ohne iSFP-Bonus |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | eigene Höchstgrenze |
| Kumulierung mit weiterer Förderung | max. 60 % |
| Bauteil | Umax W/(m²K) |
|---|---|
| Außenwand | 0,20 |
| Kerndämmung zweischalig | λ ≤ 0,035 |
| Schrägdach, oberste Geschossdecke, Flachdach | 0,14 |
| Dachgauben, Decken gegen Außenluft unten | 0,20 |
| Kellerdecke, Wände/Böden gegen Erdreich | 0,25 |
| Fenster, Balkon-/Terrassentüren | 0,95 |
| barrierearm / einbruchhemmend RC2 | 1,1 |
| Dachflächenfenster | 1,0 |
| Außentüren, Ertüchtigung Fenster, Vorhangfassaden | 1,3 |
| Lichtbänder, Lichtkuppeln | 1,5 |
| Glasdächer | 1,6 |
| Sonderverglasung | 1,1 |
Denkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz: angepasste Werte.
| Weg | Kriterium |
|---|---|
| Bedarf | Endenergiebedarf ≥ 300 kWh/(m²·a) oder Bedarfsausweis Klasse H |
| Baujahr | nur WG > 5 WE mit zentraler Warmwasserbereitung: Baujahr ≤ 1957 und im Wesentlichen unsaniert |
| Nachweis | Bedarfsermittlung höchstens 1 Jahr alt, Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten |
| Nutzung | höchstens 3 Anträge je Gebäude, nur mit iSFP |
Einzelheiten regelt das Infoblatt zur BEG EM; der genaue Starttermin im 1. Quartal 2027 steht noch aus.
Quellen: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (Nr. 5.1, 5.5, 8.2 bis 8.6, 9.2, TMA 1); FAQ BEG des BMWE (A.3.3 WPB-Bonus); § 35c EStG.
Vier Fragen zu Ihrem Haus. Das Ergebnis zeigt, ob Ihr Gebäude als Worst Performing Building in Frage kommt und damit den zusätzlichen Bonus auf Dämmung erhalten kann.
Dieser Förderrechner ist ein unverbindliches Informationsangebot der Pruß Energiekonzepte GmbH. Die Ergebnisse sind überschlägige Orientierungswerte, die ausschließlich auf den eingegebenen Daten und dem angegebenen Stand der Förderbedingungen beruhen. Sie stellen weder eine Förderzusage noch eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzen keine individuelle Prüfung des Einzelfalls durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten.
Über Förderfähigkeit und Höhe des Zuschusses entscheidet allein das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Förderrichtlinie, das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen sowie der schriftliche Zuwendungsbescheid. Förderbedingungen können sich kurzfristig und ohne Vorankündigung ändern.
Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnung. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung des Rechners oder aus Entscheidungen auf Grundlage seiner Ergebnisse entstehen, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Verbindliche Auskünfte erteilen wir ausschließlich im Rahmen eines schriftlichen Auftrags.
Stand der Berechnungsgrundlagen: Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), FAQ BEG des BMWE, Stand 09/2026.
Verantwortlich ist die Pruß Energiekonzepte GmbH, Sandforter Weg 87b, 59379 Selm, info@energiekonzepte.nrw (vollständige Angaben im Impressum).
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